DerGilb
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Hallo.
Unser Haus, das wir Sanieren wollen, grenzt an ein anderes Grundstück (siehe Skizze).
Der Nachbar hat ganz normale Fenster, etwa 1mx1,30m, zu unserer Grundstücksseite.
Unsere Hausseite, welche an das Nachbargrundstück angrenzt, verfügt im Moment nur über kleine Oberlichtfenster von etwa 1m breite und 40cm höhe auf dem EG und 1.OG.
Um ein großes Maß an natürlichem Licht ins Haus zubekommen möchten wir diese Fenster auf 98x128 vergrößern.
Meine Frage ist jedoch ob ich das so einfach darf?
Wir stellen für die Sanierung des Hauses keine Baugenehmigung, da wir nur nichttragende Wände entfernen und auch sonst nichts an der Statik ändern. Dies würden wir auch nicht beim Einbau der größeren Fenster, da sämtliche Stürtze beibehalten würden.
Würde ein Formloses Blatt reichen in dem der Nachbar sein Einverständnis dazu gibt oder muss das notariell beglaubigt werden?
mfg René
Unser Haus, das wir Sanieren wollen, grenzt an ein anderes Grundstück (siehe Skizze).
Der Nachbar hat ganz normale Fenster, etwa 1mx1,30m, zu unserer Grundstücksseite.
Unsere Hausseite, welche an das Nachbargrundstück angrenzt, verfügt im Moment nur über kleine Oberlichtfenster von etwa 1m breite und 40cm höhe auf dem EG und 1.OG.
Um ein großes Maß an natürlichem Licht ins Haus zubekommen möchten wir diese Fenster auf 98x128 vergrößern.
Meine Frage ist jedoch ob ich das so einfach darf?
Wir stellen für die Sanierung des Hauses keine Baugenehmigung, da wir nur nichttragende Wände entfernen und auch sonst nichts an der Statik ändern. Dies würden wir auch nicht beim Einbau der größeren Fenster, da sämtliche Stürtze beibehalten würden.
Würde ein Formloses Blatt reichen in dem der Nachbar sein Einverständnis dazu gibt oder muss das notariell beglaubigt werden?
mfg René