Juristische Frage zur nachträglichen Fenstervergrößerung bei Sanierung

Diskutiere Juristische Frage zur nachträglichen Fenstervergrößerung bei Sanierung im Fenster und Eingangstüren Forum im Bereich Der Aussenbereich; Hallo. Unser Haus, das wir Sanieren wollen, grenzt an ein anderes Grundstück (siehe Skizze). Der Nachbar hat ganz normale Fenster, etwa 1mx1,30m...
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DerGilb

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Hallo.
Unser Haus, das wir Sanieren wollen, grenzt an ein anderes Grundstück (siehe Skizze).
Der Nachbar hat ganz normale Fenster, etwa 1mx1,30m, zu unserer Grundstücksseite.
Unsere Hausseite, welche an das Nachbargrundstück angrenzt, verfügt im Moment nur über kleine Oberlichtfenster von etwa 1m breite und 40cm höhe auf dem EG und 1.OG.
Um ein großes Maß an natürlichem Licht ins Haus zubekommen möchten wir diese Fenster auf 98x128 vergrößern.
Meine Frage ist jedoch ob ich das so einfach darf?
Wir stellen für die Sanierung des Hauses keine Baugenehmigung, da wir nur nichttragende Wände entfernen und auch sonst nichts an der Statik ändern. Dies würden wir auch nicht beim Einbau der größeren Fenster, da sämtliche Stürtze beibehalten würden.
Würde ein Formloses Blatt reichen in dem der Nachbar sein Einverständnis dazu gibt oder muss das notariell beglaubigt werden?

mfg René
 
  • Juristische Frage zur nachträglichen Fenstervergrößerung bei Sanierung Beitrag #2
Werner.M

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hallo Rene,
eigentlich hat der Nachbar mit Euren Umbauarbeiten gar nichts zu schaffen, wenn es Dein Haus ist kannste umbauen wie Du möchtest.
das einzige wäre die Veränderung der Hausansichten, da würde ich mal mit dem Bauamt sprechen ob da irgendwas genehmigungspflichtig wäre. besser ist besser.

Werner
 
  • Juristische Frage zur nachträglichen Fenstervergrößerung bei Sanierung Beitrag #3

DerFräser

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Hallo,

leider ist das nicht so. Sobald man Änderungen im bestehenden Bauobjekten vornimmt, bes. an der Aussenansicht, hat der Nachbar sehr viel zu reden.

Allerdings kann das von Land zu Land, Gemeinde zu Gemeinde abweichend sein.
Bei Sanierungen gibt es ja meist Förderungen und wenn man solche ausnutzen möchte, schreibt der Fördergeber zwingend vor wie, was, wer.

Unbedingt bei der zuständigen Gemeinde/Komune..... Amt erkundigen.
 
  • Juristische Frage zur nachträglichen Fenstervergrößerung bei Sanierung Beitrag #4
Dumitru

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Bei einem "Grenzbau" sind keine Fenster möglich. Bei normalen Abständen so gut wie alles.
Schau mal unter google was los ist wenn man die Nachbarn erst mal dazu bring sich zu informieren. Dann fliegen die "illegalen" kleinen Fenster auch schnell raus.

Der Trick ist nicht verliesbare und undurchsichtige "Fenster" einzubauen oder wie früher die hässlichen Glasbausteine

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Da man hier mit Sicherheit keine Fragen beantworten kann, was Baurecht betrifft, so rate ich dringend dazu, beim zuständigen Bauamt nachzufragen.
Rechtsfragen hier zu beantworten halte ich für sehr gewagt!
 
  • Juristische Frage zur nachträglichen Fenstervergrößerung bei Sanierung Beitrag #6
Dumitru

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Wegen der Rechtsfragen hast du recht, da fragt man einen Anwalt.
Aber Nachbarrecht, Grenzwand und Grenzabstand kann man auch selber nachlesen

Das Bauamt wäre nur für Baurecht zuständig. Hier ist aber auch das Nachbarrecht zu beachten. Darüber wird das Bauamt genau aus dem Grund: " Rechtsfragen hier zu beantworten halte ich für sehr gewagt!" wenig sagen.
 
  • Juristische Frage zur nachträglichen Fenstervergrößerung bei Sanierung Beitrag #7
pinne

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Mit 15 schon DAS Wissen ?
 
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Der Faden hier ist 8 Jahre alt![emoji44]
 
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und ich fall mal wieder drauf rein......
 
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Roland.P

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Es ist aber nicht verkehrt einen alten Themenfaden neu aufzunehmen, wenn es neue Erkenntnisse gibt. Viele stöbern nämlich auf der Suche nach Problemlösungen in alten Beiträgen. Dabei hilft ihnen sogar die Suchfunktion :).
 
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xeno

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Dann kann ich ja auch nochmal meinen Senf dazu geben, ich kann natürlich nur für mein Bundesland/Gebiet sprechen.
Ich wollte auch etwas größere Fenster statt den Glasbausteinen in die Wand zum Nachbarhof setzen (Grenzbebauung). Also habe ich (u.A. wegen der Fenster) beim Bauamt nachgefragt. Die Dame war übrigens super nett und hat mich ausführlichst telefonisch beraten.

Ergebnis:
Jegliche Fensterausschnitt-Änderungen an Außenwänden bedürfen eines Bauantrags, selbst wenn die Fenster z.B. in den Innenhof zeigen. Erlaubnisfrei sind nur Instandsetzungen/Reparaturen.
Nur bei Instandsetzungen/Reparaturen ohne relevante Änderungen gilt noch der "Bestandsschutz" weiter.

Ein Bauantrag auf normale Fenster wäre nicht genehmigt worden, da es sich um eine Brandschutzwand handelt (Wand zum Nachbargrundstück).
Nichtmal die im Bestand verbauten Glasbausteine wären heute noch erlaubt. Entweder spezielle F90 Glasbausteine oder F90 Fenster (jeweils undurchsichtig und nicht zu öffnen).
Jegliche Durchbrüche (Dunstabzugshauben-Auslass o.Ä.) sind ebenfalls verboten, weil Brandschutzwand.

Brandschutzwand bedeutet: Wenn das Haus brennt, soll diese Wand einem Übergriff auf das Nachbarhaus eine bestimmte Zeit standhalten bzw. den Übergriff verhindern.

Also habe ich die Fensterausschnitte so belassen und nur die alten kaputten Glasbausteine gegen neue getauscht und fertig.
Alternativ hätte ich einen Bauantrag stellen müssen und F90 Fenster verbauen. Diese winzigen Fenster hätten ca. 3000 Euro gekostet plus Einbau durch eine zertifizierte Firma (sonst kein F90).

Die Nachbarn waren in alle Pläne immer als erste eingeweiht und ich hätte mir alle Zusagen vorher schriftlich bestätigen lassen.
 
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