Ginster
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Guten Morgen,
bei mir ist gestern vom Handwerker eine Trockenbauwand mit Tür eingebaut worden. Insgesamt geht es um eine Fläche mit den Maßen 250 cm x 175 cm. Für die auszuführenden Arbeiten wurde mir ein Angebot gemacht, dass sich auf 1300 Euro belief. Das schien mir recht teuer, aber weil es schnell gehen sollte und weil mir das Unternehmen empfohlen wurde, hatte ich mich dazu entschlossen, das Angebot anzunehmen.
Dem Bauleiter des beauftragten Unternehmens hatte ich im Vorfeld Folgendes mitgeteilt:
Die Wand sollte genauso stark sein wie die Mauer, deren Verlängerung sie darstellt. In meinem Fall sind das 14 cm. Zitat aus meiner Mail an den Bauleiter:
„Ich hätte die Wand gerne in der Stärke der angrenzenden Mauer, sodass man den Übergang zwischen Mauer und Trockenbauwand nach dem tapezieren nicht mehr sieht. Die Mauer ist ca 14 cm stark. Auch da hänge ich Ihnen ein Bild an. „
Da mir der Schallschutz wichtig ist (WG/Mein Schlafzimmer grenzt ans Wohnzimmer an), sollte die Wand doppelt beplankt und gedämmt werden. Dem Bauleiter hatte ich dazu Folgendes geschrieben:
„Die Wand soll außerdem doppelt beplankt werden, da ich eines der beiden kleinen Zimmer möglicherweise vermieten will. Der Schallschutz zum Wohnzimmer hin ist mir deshalb wichtig. „
Bei der Auswahl des Dämmmaterials hatte ich darum gebeten, dass ein biologisch abbaubares Material genutzt wird. Zitat aus meiner Mail an den Bauleiter:
„Wenn eine Dämmung mit einem biologisch abbaubaren Material möglich wäre, wäre mir das lieber als Steinwolle. „
Auf dem Boden hatte ich eingezeichnet, an welcher Stelle die Türöffnung sein soll. Ich kenne mich mit Türmaßen nicht aus, hatte aber noch (dunkel) in Erinnerung, dass der Bauleiter bei der Besichtigung der Wohnung was von 80er Tür sagte. Ich bin da naiverweise von einer Türöffnung von 80 cm ausgegangen und habe die auf dem Boden markiert. Dem Handwerker hatte ich noch einen Brief geschrieben, in dem ich unter anderem darauf hingewiesen hatte, dass mir die Öffnung an dieser Stelle wichtig ist, weil rechts und links davon Schränke stehen sollen und weil die sonst möglicherweise nicht mehr passen würden.
Da ich arbeiten musste, hatte ich dem beauftragten Unternehmen den Wohnungsschlüssel überlassen.
Nachdem ich dann von der Arbeit zurückkam musste ich Folgendes feststellen:
1. Die Trockenbauwand ist ca 1 cm stärker als die Mauer, deren Verlängerung sie darstellt. Auf der einen Seite ist sie genau bündig, auf der anderen Seite ragt sie nun 1 cm über die Mauer hinaus. Das wurde dadurch kaschiert, dass der Übergang verputzt wurde. Das Überstehen der Wand ist darauf zurückzuführen, dass der Handwerker 12,5 mm Platen auf die 10 cm Profile gesetzt hat. Ich hatte den Bauleiter im Vorfeld extra darauf hingewiesen, dass es auch andere Plattenstärken gibt, mit denen man die 14 cm erreichen könnte. Bei doppelter Beplankung mit 1cm starken Platten, bei einfacher mit einer 2cm starken.
2. Türzarge und Tür waren nicht eingebaut.
3. Die Wand wurde nicht mit Dämmstoff gefüllt. Das ist ganz klar erkennbar, weil die Türprofile Löcher haben, durch die man ins Innere der Wand schauen kann.
4. Die Beplankung wurde – in meinen Augen - im Bereich der Türprofile nicht fachgerecht vorgenommen. Die zweite Lage wurde auf beiden Seiten nicht versetzt angebracht und die Stöße liegen zum Teil auf den Ständern auf, an denen die Zargen montiert werden (siehe Bild). Da bei mir nicht tapeziert, sondern verspachtelt und gestrichen wird, ist es da vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis infolge der mechanischen Belastungen erste Risse auftreten. Die Stöße liegen an den entsprechenden Stellen außerdem direkt übereinander.
5. Die Tür, die nun eingebaut werden soll, entspricht (möglicherweise) nicht den Normen. Im Baumarkt findet man Türen mit den Maßen (Türblattaußenmaß) 73,5 und 86 cm. Die Maueröffnungsmaße für diese Türen sind ja – meine ich – auch in einer DIN Norm festgelegt. (DIN 18100?). Da bin ich mir nicht ganz sicher, ob mich da nicht eine Mitschuld trifft. Ich habe so etwas halt noch nie gemacht und hatte ganz naiv einen 80 cm breiten Durchgang auf den Fußboden eingezeichnet. Da sollte die Öffnung sein. Der Handwerker hat die Türprofile allerdings so gesetzt, dass nur eine 78 cm breite Wandöffnung entsteht.
Bei meinen Äußerungen zu Normen beziehe ich mich auf die Angaben auf dieser Seite:
https://www.tuerenfuxx.de/tuer-zarge/tuerenmasse-und-rohbaumasse.html
Nachdem ich mir nun (wegen der ganzen anderen Probleme) die DIN-Normen angesehen habe, stelle ich fest, dass die Maueröffnung bei den Türgrößen 73,5 und 86,00 eigentlich 76,00 bzw. 88,5 cm betragen müsste. Da hier nur eine Tür mit dem Türblattaußenmaß von 73,5 cm in Frage kommt, wäre die Maueröffnung nun 2 cm zu breit.
Nachdem ich die Fehler festgestellt habe, habe ich dem Bauleiter eine Mail geschrieben.
Im Verlauf des Telefongespräches hat der Trockenbauer dann zunächst behauptet, die Wand sei gedämmt. Nachdem ich dann darauf hingewiesen habe, dass man durch die Löcher in den Türprofilen hineinschauen könne und dass man dort keinerlei Dämmstoff erkennen könne, hat er angeboten, nachmittags vorbeizukommen. Zu den angesprochenen Mängeln hat er sich vor Ort dann wie folgt geäußert:
1. Er würde das einfach so verputzen, dass man den Übergang nicht sieht.
2. Da gab es nur den Verweis darauf, dass das nach Einbau des Parketts erfolgen sollte.
3. Da hat er beim Termin vor Ort erst einmal wieder behauptet, dass die Wand gedämmt sei und das die Dämmung im Inneren nur "hochgeklappt" sei und deshalb nicht sichtbar sei. Nachdem ich ihn dann darauf hingewiesen hatte, dass man durch die Löcher in den Türprofilen erkennen kann, dass weder über der Tür noch an den Seiten der Tür Dämmstoff verwendet wurde, hat er den Mangel dann eingeräumt.
4. Bei der Beplankung hat er eingeräumt, dass die (stellenweise) nicht fachmännisch erfolgt ist. Die Beplankung will er jetzt auf der Seite, auf der sie übersteht nochmal abnehmen, um die Wand zu dämmen. Aber nur auf dieser Seite. Auf der anderen Seite soll der Maler nächste Woche ein Glasfaserflies setzen, sodass Risse nicht sichtbar sind, die wegen der unfachmännischen Beplankung an den Stößen entstehen können.
5. Bei der Tür habe ich ihn so verstanden, dass da eine 76er Tür rein soll. Ich weiß jetzt nicht, worauf sich die 76 cm beziehen, aber das ist auf jeden Fall keine handelsübliche Tür, oder? Handelsüblich wäre in diesem Fall wohl 73,5 aber für so eine wäre die Maueröffnung wohl zu breit. Oder gibt es da Toleranzen?
Da hätte ich dann das Problem, dass ich einen Schreiner beauftragen müsste, falls ich hier mal Türzarge und Tür erneuern will.
Fazit:
Ein Teil der Mängel wird heute behoben. Aber eben nur ein Teil. Ich denke, dass man zu dem Preis schon erwarten kann, dass da ordentlich gearbeitet wird.
Interessieren würde mich, wie ihr die beschriebenen Probleme seht und wie ihr vorgehen würdet.
bei mir ist gestern vom Handwerker eine Trockenbauwand mit Tür eingebaut worden. Insgesamt geht es um eine Fläche mit den Maßen 250 cm x 175 cm. Für die auszuführenden Arbeiten wurde mir ein Angebot gemacht, dass sich auf 1300 Euro belief. Das schien mir recht teuer, aber weil es schnell gehen sollte und weil mir das Unternehmen empfohlen wurde, hatte ich mich dazu entschlossen, das Angebot anzunehmen.
Dem Bauleiter des beauftragten Unternehmens hatte ich im Vorfeld Folgendes mitgeteilt:
Die Wand sollte genauso stark sein wie die Mauer, deren Verlängerung sie darstellt. In meinem Fall sind das 14 cm. Zitat aus meiner Mail an den Bauleiter:
„Ich hätte die Wand gerne in der Stärke der angrenzenden Mauer, sodass man den Übergang zwischen Mauer und Trockenbauwand nach dem tapezieren nicht mehr sieht. Die Mauer ist ca 14 cm stark. Auch da hänge ich Ihnen ein Bild an. „
Da mir der Schallschutz wichtig ist (WG/Mein Schlafzimmer grenzt ans Wohnzimmer an), sollte die Wand doppelt beplankt und gedämmt werden. Dem Bauleiter hatte ich dazu Folgendes geschrieben:
„Die Wand soll außerdem doppelt beplankt werden, da ich eines der beiden kleinen Zimmer möglicherweise vermieten will. Der Schallschutz zum Wohnzimmer hin ist mir deshalb wichtig. „
Bei der Auswahl des Dämmmaterials hatte ich darum gebeten, dass ein biologisch abbaubares Material genutzt wird. Zitat aus meiner Mail an den Bauleiter:
„Wenn eine Dämmung mit einem biologisch abbaubaren Material möglich wäre, wäre mir das lieber als Steinwolle. „
Auf dem Boden hatte ich eingezeichnet, an welcher Stelle die Türöffnung sein soll. Ich kenne mich mit Türmaßen nicht aus, hatte aber noch (dunkel) in Erinnerung, dass der Bauleiter bei der Besichtigung der Wohnung was von 80er Tür sagte. Ich bin da naiverweise von einer Türöffnung von 80 cm ausgegangen und habe die auf dem Boden markiert. Dem Handwerker hatte ich noch einen Brief geschrieben, in dem ich unter anderem darauf hingewiesen hatte, dass mir die Öffnung an dieser Stelle wichtig ist, weil rechts und links davon Schränke stehen sollen und weil die sonst möglicherweise nicht mehr passen würden.
Da ich arbeiten musste, hatte ich dem beauftragten Unternehmen den Wohnungsschlüssel überlassen.
Nachdem ich dann von der Arbeit zurückkam musste ich Folgendes feststellen:
1. Die Trockenbauwand ist ca 1 cm stärker als die Mauer, deren Verlängerung sie darstellt. Auf der einen Seite ist sie genau bündig, auf der anderen Seite ragt sie nun 1 cm über die Mauer hinaus. Das wurde dadurch kaschiert, dass der Übergang verputzt wurde. Das Überstehen der Wand ist darauf zurückzuführen, dass der Handwerker 12,5 mm Platen auf die 10 cm Profile gesetzt hat. Ich hatte den Bauleiter im Vorfeld extra darauf hingewiesen, dass es auch andere Plattenstärken gibt, mit denen man die 14 cm erreichen könnte. Bei doppelter Beplankung mit 1cm starken Platten, bei einfacher mit einer 2cm starken.
2. Türzarge und Tür waren nicht eingebaut.
3. Die Wand wurde nicht mit Dämmstoff gefüllt. Das ist ganz klar erkennbar, weil die Türprofile Löcher haben, durch die man ins Innere der Wand schauen kann.
4. Die Beplankung wurde – in meinen Augen - im Bereich der Türprofile nicht fachgerecht vorgenommen. Die zweite Lage wurde auf beiden Seiten nicht versetzt angebracht und die Stöße liegen zum Teil auf den Ständern auf, an denen die Zargen montiert werden (siehe Bild). Da bei mir nicht tapeziert, sondern verspachtelt und gestrichen wird, ist es da vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis infolge der mechanischen Belastungen erste Risse auftreten. Die Stöße liegen an den entsprechenden Stellen außerdem direkt übereinander.
5. Die Tür, die nun eingebaut werden soll, entspricht (möglicherweise) nicht den Normen. Im Baumarkt findet man Türen mit den Maßen (Türblattaußenmaß) 73,5 und 86 cm. Die Maueröffnungsmaße für diese Türen sind ja – meine ich – auch in einer DIN Norm festgelegt. (DIN 18100?). Da bin ich mir nicht ganz sicher, ob mich da nicht eine Mitschuld trifft. Ich habe so etwas halt noch nie gemacht und hatte ganz naiv einen 80 cm breiten Durchgang auf den Fußboden eingezeichnet. Da sollte die Öffnung sein. Der Handwerker hat die Türprofile allerdings so gesetzt, dass nur eine 78 cm breite Wandöffnung entsteht.
Bei meinen Äußerungen zu Normen beziehe ich mich auf die Angaben auf dieser Seite:
https://www.tuerenfuxx.de/tuer-zarge/tuerenmasse-und-rohbaumasse.html
Nachdem ich mir nun (wegen der ganzen anderen Probleme) die DIN-Normen angesehen habe, stelle ich fest, dass die Maueröffnung bei den Türgrößen 73,5 und 86,00 eigentlich 76,00 bzw. 88,5 cm betragen müsste. Da hier nur eine Tür mit dem Türblattaußenmaß von 73,5 cm in Frage kommt, wäre die Maueröffnung nun 2 cm zu breit.
Nachdem ich die Fehler festgestellt habe, habe ich dem Bauleiter eine Mail geschrieben.
Im Verlauf des Telefongespräches hat der Trockenbauer dann zunächst behauptet, die Wand sei gedämmt. Nachdem ich dann darauf hingewiesen habe, dass man durch die Löcher in den Türprofilen hineinschauen könne und dass man dort keinerlei Dämmstoff erkennen könne, hat er angeboten, nachmittags vorbeizukommen. Zu den angesprochenen Mängeln hat er sich vor Ort dann wie folgt geäußert:
1. Er würde das einfach so verputzen, dass man den Übergang nicht sieht.
2. Da gab es nur den Verweis darauf, dass das nach Einbau des Parketts erfolgen sollte.
3. Da hat er beim Termin vor Ort erst einmal wieder behauptet, dass die Wand gedämmt sei und das die Dämmung im Inneren nur "hochgeklappt" sei und deshalb nicht sichtbar sei. Nachdem ich ihn dann darauf hingewiesen hatte, dass man durch die Löcher in den Türprofilen erkennen kann, dass weder über der Tür noch an den Seiten der Tür Dämmstoff verwendet wurde, hat er den Mangel dann eingeräumt.
4. Bei der Beplankung hat er eingeräumt, dass die (stellenweise) nicht fachmännisch erfolgt ist. Die Beplankung will er jetzt auf der Seite, auf der sie übersteht nochmal abnehmen, um die Wand zu dämmen. Aber nur auf dieser Seite. Auf der anderen Seite soll der Maler nächste Woche ein Glasfaserflies setzen, sodass Risse nicht sichtbar sind, die wegen der unfachmännischen Beplankung an den Stößen entstehen können.
5. Bei der Tür habe ich ihn so verstanden, dass da eine 76er Tür rein soll. Ich weiß jetzt nicht, worauf sich die 76 cm beziehen, aber das ist auf jeden Fall keine handelsübliche Tür, oder? Handelsüblich wäre in diesem Fall wohl 73,5 aber für so eine wäre die Maueröffnung wohl zu breit. Oder gibt es da Toleranzen?
Da hätte ich dann das Problem, dass ich einen Schreiner beauftragen müsste, falls ich hier mal Türzarge und Tür erneuern will.
Fazit:
Ein Teil der Mängel wird heute behoben. Aber eben nur ein Teil. Ich denke, dass man zu dem Preis schon erwarten kann, dass da ordentlich gearbeitet wird.
Interessieren würde mich, wie ihr die beschriebenen Probleme seht und wie ihr vorgehen würdet.
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