Seebach
Erfahrener Benutzer
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Nach Einbau einer neuen Badarmatur bekam ich eine Rechnung von € 407,65. Für die Armatur wurde € 230,00 berechnet, für den Einbau 2,5 Std., für ein Ventil, welches nicht eingebaut wurde, weitere € 31,00. Ich ließ den Handwerker wissen, dass die Armatur bei Obilix € 79,00 kostet, von dort wurde diese geholt, u.a.m.
Nun habe ich eine Mail erhalten, dass die Rechnung ein Versehen war, die neu erstellte Rechnung lautet nun € 170,80. Leider habe ich einen Tag zuvor die falsche Rechnung per Überweisung beglichen. Meine Frage: Habe ich das Recht auf Rückzahlung der Differenz?
bzw. kann ich den zuviel bezahlten Betrag mit der nächsten Rechnung begleichen? Mit diesem Handwerker habe ich einen Heizungs-Immissionsvertrag und möchte -trotz der fehlerhaften ersten Rechnung - diesen Vertrag beibehalten. Irren ist menschlich; auffallens ist nur, dass es immer zu Lasten des Kunden geht
Nun habe ich eine Mail erhalten, dass die Rechnung ein Versehen war, die neu erstellte Rechnung lautet nun € 170,80. Leider habe ich einen Tag zuvor die falsche Rechnung per Überweisung beglichen. Meine Frage: Habe ich das Recht auf Rückzahlung der Differenz?
bzw. kann ich den zuviel bezahlten Betrag mit der nächsten Rechnung begleichen? Mit diesem Handwerker habe ich einen Heizungs-Immissionsvertrag und möchte -trotz der fehlerhaften ersten Rechnung - diesen Vertrag beibehalten. Irren ist menschlich; auffallens ist nur, dass es immer zu Lasten des Kunden geht