Pauline-Emma
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Hallo,
wir haben seit nunmehr 3 Monaten Streit mit dem Bauträger, wer für das Ziehen von Fugen verantwortlich ist. In unserem Neubau (Holständerbauweise/Trockenbau) wurden in Bad und Wohnzimmer keine Fugen durch dievon dem Bauträger beauftragten Handwerker gezogen.
1. Situation Bad: Decke mit Holzbalken, Wände Gipsplatten. Fugen wurden nur dort gezogen, wo die Fleisen an die Gipsplatten stoßen. Alle anderen, sprich Ecken und Decke wurden weggelassen, mit der Begründung, dass das die Aufgabe des Malers sei. Dieser von uns beauftragte Maler sagte (m. E. zu Recht), dass das Abdichten Sache der Sanitärinstallateure sei, da deren Fugenmasse eine andere sei, die zum Abdichten geeignet ist.
2. Situation Wohnzimmer: Boden ist geflist, an der Wand befinden sich Sockelfliesen. Zwischen den Sockelfliesen und der Wand ist ein ca. 1 mm breiter Spalt. Die Wand wurde verputzt und der Maler sagte, die Fuge müsse von dem Fliesenleger gezogen werden. Dies m. E. zu Recht, da sie ja die gleiche Farbe haben muss. Der Bauträger behauptet, der Maler hätte die Fuge in weiß ziehen müssen und überstreichen müssen. Wer hat Recht? Überstreichen stelle ich mir schwierig vor, da ja keine Farbe, sondern dieser Putz verwendet wurde.
Bad und Wohnzimmer sehen jedenfalls schrecklich aus und auch das Nichtzahlen der Rechnung scheint den Bauträger nicht zu veranlassen, die gewünschten Maßnahmen zu ergreifen.
Vielen lieben Dank für konstruktive Antworten
wir haben seit nunmehr 3 Monaten Streit mit dem Bauträger, wer für das Ziehen von Fugen verantwortlich ist. In unserem Neubau (Holständerbauweise/Trockenbau) wurden in Bad und Wohnzimmer keine Fugen durch dievon dem Bauträger beauftragten Handwerker gezogen.
1. Situation Bad: Decke mit Holzbalken, Wände Gipsplatten. Fugen wurden nur dort gezogen, wo die Fleisen an die Gipsplatten stoßen. Alle anderen, sprich Ecken und Decke wurden weggelassen, mit der Begründung, dass das die Aufgabe des Malers sei. Dieser von uns beauftragte Maler sagte (m. E. zu Recht), dass das Abdichten Sache der Sanitärinstallateure sei, da deren Fugenmasse eine andere sei, die zum Abdichten geeignet ist.
2. Situation Wohnzimmer: Boden ist geflist, an der Wand befinden sich Sockelfliesen. Zwischen den Sockelfliesen und der Wand ist ein ca. 1 mm breiter Spalt. Die Wand wurde verputzt und der Maler sagte, die Fuge müsse von dem Fliesenleger gezogen werden. Dies m. E. zu Recht, da sie ja die gleiche Farbe haben muss. Der Bauträger behauptet, der Maler hätte die Fuge in weiß ziehen müssen und überstreichen müssen. Wer hat Recht? Überstreichen stelle ich mir schwierig vor, da ja keine Farbe, sondern dieser Putz verwendet wurde.
Bad und Wohnzimmer sehen jedenfalls schrecklich aus und auch das Nichtzahlen der Rechnung scheint den Bauträger nicht zu veranlassen, die gewünschten Maßnahmen zu ergreifen.
Vielen lieben Dank für konstruktive Antworten