Ronn
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Hallo Experten!
Wir wollten in unserer ETW einen begehbaren Kleiderschrank zu bauen, dazu müßte ein Wanddurchbruch gehauen werden. Zur besseren Veranschaulichung hänge ich den Grundriss mit an, dort sind die baulichen Veränderungen eingeziechnet.
Um sicher zu gehen, dass wir hier die Statik nicht in mitleidenschaft ziehen, haben wir uns an den Statiker der die Statik des Gebäudes vor dem Bau berechnet hat zu Rate gezogen, bzw. wurde das von der Hausverwaltung gemacht.
Nun kam eben die Antwort des Statiker über die Hausverwaltung per Email:
Was bedeutet das jetzt konkret? Das ohne zusätzlicher Türsturz kein Türdurchbruch gemacht werden habe ich soweit verstanden, aber bedeutet das nun auch das selbst mit zusätzlichen Türsturz kein Durchbruch gemacht werden darf? Gibt es sowas tatsächlich? Es muß doch die Möglichkeit geben, das soweit zu verstärken oder?

Wir wollten in unserer ETW einen begehbaren Kleiderschrank zu bauen, dazu müßte ein Wanddurchbruch gehauen werden. Zur besseren Veranschaulichung hänge ich den Grundriss mit an, dort sind die baulichen Veränderungen eingeziechnet.
Um sicher zu gehen, dass wir hier die Statik nicht in mitleidenschaft ziehen, haben wir uns an den Statiker der die Statik des Gebäudes vor dem Bau berechnet hat zu Rate gezogen, bzw. wurde das von der Hausverwaltung gemacht.
Nun kam eben die Antwort des Statiker über die Hausverwaltung per Email:
Sehr geehrte Frau XXX,
zur o. g. Angelegenheit muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es nicht möglich ist einen Türdurchbruch in der Wand herzustellen, da ein Überzug auf der Decke über EG. vorh. ist der die Wand und die Last aus der Mittelpfette zu tragen hat.
MfG XXX
Was bedeutet das jetzt konkret? Das ohne zusätzlicher Türsturz kein Türdurchbruch gemacht werden habe ich soweit verstanden, aber bedeutet das nun auch das selbst mit zusätzlichen Türsturz kein Durchbruch gemacht werden darf? Gibt es sowas tatsächlich? Es muß doch die Möglichkeit geben, das soweit zu verstärken oder?
