BGV A3 Prüfung

Diskutiere BGV A3 Prüfung im Elektroinstallation und Elektrotechnik Forum im Bereich Der Innenausbau; Hallo zusammen, nun habe ich auch mal eine frage. Bei meiner frau in der firma war die letzten tage eine BGV A3 Prüfung, was soweit ja gut...
  • BGV A3 Prüfung Beitrag #1

Kaffeetrinker

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Hallo zusammen,
nun habe ich auch mal eine frage.

Bei meiner frau in der firma war die letzten tage eine BGV A3 Prüfung, was soweit ja gut ist. Aber darf der Prüfer bei Geräten die nicht Ordnungsgemäß sind einfach den Stecker abschneiden? Ist unteranderem eine Mangel, Bügeleisen, Kaffemaschiene und Radio.

Finde leider meine Richtlinien nicht wieder, zu lange her das ich sowas gemacht habe und finde es übertrieben. Aber vieleicht hat sich ja auch einiges geändert in den letzten sieben jahren.

Danke
 
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  • BGV A3 Prüfung Beitrag #2

Schnulli

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So sehe ich es:
Die Prüfung wird seitens der Firma durchgeführt. Die Geräte, die geprüft werden, gehören der Firma. Wenn dort privat irgendwelche Geräte betrieben werden so gehören sie dem Mitarbeiter. Der Betrieb dieser Geräte wird wohl geduldet, ist aber versicherungstechnisch nur erlaubt, wenn es der Arbeitgeber gestattet hat. Oder der Betrieb ist verboten, dann hat der Arbeitnehmer im Schadensfall ein riesen Problem.
Privateigentum darf der Prüfer nicht zerstören, das ist Sachbeschädigung. Firmeneigentum darf er einziehen oder eben stillegen, da der Betrieb dieser Teile nicht mehr zulässig wäre.

Gruß
Thomas
 
  • BGV A3 Prüfung Beitrag #3

Kaffeetrinker

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alle geräte wurden vor einem jahr schon geprüft und hatten ein siegel, auch kaffemaschiene und radio. Am radio war angeblich ein falscher stecker, der gleiche wie vor einem jahr, an der mangel ist das gummi etwas geschmolzen. alles keine sachen die eine gefahr darstellten aber sofort behoben worden wären von der firma.
ohne radio und kaffeemaschiene kann man arbeiten, aber nicht ohne mangel behinderten etwas beibringen. abgesehen davon das es ohne ansage einfach abgeschnitten wurde. stecker einfach auf das gerät gelegt, zum glück hat keiner der behinderten diesen in eine steckdose gestecht.

aber darf der einfach stecker abschneiden, weiß das jemand?
 
  • BGV A3 Prüfung Beitrag #4

Schnulli

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aber darf der einfach stecker abschneiden, weiß das jemand?

M.w. Ja, da dies ein geeignetes Mittel ist, ein Gerät still zu legen. Und wenn das dann so ist dann ist das weder das Problem des Elektrikers noch das des Arbeitnehmers, denn der Chef ist für sichere Arbeitsmittel verantwortlich bzw. muss entsprechend Ersatz beschaffen oder reparieren lassen.
 
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  • BGV A3 Prüfung Beitrag #5

josh

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Ihn dann aber auf das Gerät zu legen spricht wieder kräftig gegen den Prüfer... :eek:

dann hätte er lieber nen Stift vom Stecker abbrechen sollen...
 
  • BGV A3 Prüfung Beitrag #6
harekrishnaharerama

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Ich denke er darf, solange das Gerät zur Prüfung gestellt wird und nicht in Privatbesitz überführt wurde.
Geht um die Berufsgenossenschaftliche Versicherung dabei und für die sind die Sachen Peanuts, glaubst nicht was die an Versicherungssummen bei Arbeitsunfällen berappen müssen und dazu gehört nunmal der ganze Arbeitsbereich ;)
 
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