Schnulli
Erfahrener Benutzer
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Hallo,
ich habe irgendwann irgendwo mal aufgeschnappt, dass Aussensteckdosen wohl aus versicherungstechnischen Gründen abschaltbar seien sollten(?)/müssen(?). Denn der geneigte Einbrecher ist ja so doof und kennt kein Akkuwerkzeug sondern hat immer eine 50m-Kabeltrommel dabei und legt sich erstmal ein Kabel, um den Bohrhammer in Betrieb zu nehmen. Ist das wirklich so? Was wäre, wenn ich z.B. sowas im Garten habe, um daran einen Bachlauf oder Brunnen anzuschließen? Oder sowas? Oder sogar sowas an der Carportwand?
Kennt sich da jemand aus oder fällt das eher unter die Rubrik "Wie redet sich eine Versicherung im Schadensfall am besten raus"?
Gruß
Thomas
ich habe irgendwann irgendwo mal aufgeschnappt, dass Aussensteckdosen wohl aus versicherungstechnischen Gründen abschaltbar seien sollten(?)/müssen(?). Denn der geneigte Einbrecher ist ja so doof und kennt kein Akkuwerkzeug sondern hat immer eine 50m-Kabeltrommel dabei und legt sich erstmal ein Kabel, um den Bohrhammer in Betrieb zu nehmen. Ist das wirklich so? Was wäre, wenn ich z.B. sowas im Garten habe, um daran einen Bachlauf oder Brunnen anzuschließen? Oder sowas? Oder sogar sowas an der Carportwand?
Kennt sich da jemand aus oder fällt das eher unter die Rubrik "Wie redet sich eine Versicherung im Schadensfall am besten raus"?
Gruß
Thomas