Schildbürger
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Hallo, kleines Mehrfamilienhaus, eingeschossig, unterkellert plus Souterrain, Bj. irgendwann 60er Jahre. Davon der weitaus größte Anteil von "Alteigentümern" bewohnt. Eine kleine Mietwohnung, ca. 60 m² (mit entsprechend verhältnismäßig kleinem Dachbodenanteil), wird jetzt in eine Eigentumswohnung umgewandelt. (Rate, wer der Käufer ist!) Die kleine Wohnung ist zwar in den letzten Jahren schön renoviert worden (Kunststoff-Doppelglasfenster, neue Wohnungstür, Innenputz usw.), aber leider hatten die Eigentümer dabei komplett darauf verzichtet, die Wohnung zu dämmen. Dämmung ist somit Baujahr, also faktisch nicht vorhanden.
Der Dachboden, rissiger Beton (Setzrisse, da Hanggrundstück?), wird anteilig nur von zwei Parteien genutzt. Die Miteigentümer (er wohl begnadeter Hobby-Heimwerker) haben ihre Wohnung(en) von innen gedämmt, inclusive Dämmung der oberen Geschossdecke. Darum haben sie darauf verzichtet, zusätzlich ihren Anteil des Dachbodens zu dämmen. Das Dach selbst ist ebenfalls ungedämmt. Das sei auch gut so, wegen der Luftzirkulation, erklärte mir der Miteigentümer.
Ich selbst traue mir nicht zu, meine "neue" Wohnung von innen zu dämmen. Der Laie kann hier viel falsch machen. Zumal ein vorhandener und willkommener deckenhoher Einbauschrank eine Dämmung der oberen Geschossdecke an dieser Stelle ohnehin unmöglich machen würde, sollte dieser nicht doch entsorgt werden.
Also bleibt mir nur übrig, meinen Anteil des Dachbodens zu dämmen, wobei meine Wahl wohl auf begehbare Kombi-Platten fallen würde. Den Dachboden möchte und muss ich möglichst effektiv als zusätzliche Staufläche nutzen.
Meine Fragen an die allwissende Hobby-Heimwerkerschaft:
1. Nicht, dass ich darauf beharren würde, aber wie sieht es mit gesetzlichen Vorschriften bezüglich Dachbodendämmung aus? Sind Eigentümer grundsätzlich dazu verpflichtet oder nur wenn der Dachboden ohnehin ausgebaut oder sonstwie erneuert werden soll?
2. Wie sinnvoll ist eine anteilige Dämmung des Dachbodens, wenn die weitaus größere Fläche ungedämmt bleibt (da hier bereits die Decke darunter gedämmt ist)? Nach meinem Verständnis bringt das nicht viel, weil die gedämmte Wärme, gemäß Grundgesetz des Wärmeaustausches, ja an der ungedämmten Fläche ins Freie entfleuchen kann. Ich denke mir, dass eine anteilige Dachbodendämmung vor allem im Sommer als Schutz vor übermäßiger Hitze in der darunterliegenden Wohnung einen gewissen spürbaren Effekt erzielen wird.
Ferner:
3. Risse auf dem Betonboden mit Estrich zumachen? Oder einfach so lassen, Dampfsperre und Kombiplatten drauf und gut is?
4. Hat jemand Erfahrung mit der Lagerung von Winterrädern auf dem im Sommer heißen Dachboden? - Glaube nicht, dass die Reifen sich verflüssigen werden, aber ich denke mir, dass gerade hier ein Felgenbaum sinnvoll wäre, auch wenn es sich nur um recht kleine/leichte Räder handelt.
Vielen Dank!
Der Dachboden, rissiger Beton (Setzrisse, da Hanggrundstück?), wird anteilig nur von zwei Parteien genutzt. Die Miteigentümer (er wohl begnadeter Hobby-Heimwerker) haben ihre Wohnung(en) von innen gedämmt, inclusive Dämmung der oberen Geschossdecke. Darum haben sie darauf verzichtet, zusätzlich ihren Anteil des Dachbodens zu dämmen. Das Dach selbst ist ebenfalls ungedämmt. Das sei auch gut so, wegen der Luftzirkulation, erklärte mir der Miteigentümer.
Ich selbst traue mir nicht zu, meine "neue" Wohnung von innen zu dämmen. Der Laie kann hier viel falsch machen. Zumal ein vorhandener und willkommener deckenhoher Einbauschrank eine Dämmung der oberen Geschossdecke an dieser Stelle ohnehin unmöglich machen würde, sollte dieser nicht doch entsorgt werden.
Also bleibt mir nur übrig, meinen Anteil des Dachbodens zu dämmen, wobei meine Wahl wohl auf begehbare Kombi-Platten fallen würde. Den Dachboden möchte und muss ich möglichst effektiv als zusätzliche Staufläche nutzen.
Meine Fragen an die allwissende Hobby-Heimwerkerschaft:
1. Nicht, dass ich darauf beharren würde, aber wie sieht es mit gesetzlichen Vorschriften bezüglich Dachbodendämmung aus? Sind Eigentümer grundsätzlich dazu verpflichtet oder nur wenn der Dachboden ohnehin ausgebaut oder sonstwie erneuert werden soll?
2. Wie sinnvoll ist eine anteilige Dämmung des Dachbodens, wenn die weitaus größere Fläche ungedämmt bleibt (da hier bereits die Decke darunter gedämmt ist)? Nach meinem Verständnis bringt das nicht viel, weil die gedämmte Wärme, gemäß Grundgesetz des Wärmeaustausches, ja an der ungedämmten Fläche ins Freie entfleuchen kann. Ich denke mir, dass eine anteilige Dachbodendämmung vor allem im Sommer als Schutz vor übermäßiger Hitze in der darunterliegenden Wohnung einen gewissen spürbaren Effekt erzielen wird.
Ferner:
3. Risse auf dem Betonboden mit Estrich zumachen? Oder einfach so lassen, Dampfsperre und Kombiplatten drauf und gut is?
4. Hat jemand Erfahrung mit der Lagerung von Winterrädern auf dem im Sommer heißen Dachboden? - Glaube nicht, dass die Reifen sich verflüssigen werden, aber ich denke mir, dass gerade hier ein Felgenbaum sinnvoll wäre, auch wenn es sich nur um recht kleine/leichte Räder handelt.
Vielen Dank!
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